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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Webdesign
Illustration eines Computerbildschirms mit Symbolen für Barrierefreiheit, Datenschutz und Sicherheit. Eine Lupe steht für die Überprüfung von Webseiten, ein Schild mit Haken symbolisiert Schutz und Compliance. Im Zentrum steht ein Barrierefreiheits-Icon, das den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten verdeutlicht.

In einer zunehmend digitalen Gesellschaft ist es essenziell, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen erhalten – unabhängig von möglichen körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Genau hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an, das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt.

Es verpflichtet Unternehmen in der EU – und damit auch in Deutschland – dazu, ihre Produkte und Services barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret? Wen betrifft das Gesetz? Und wie können sich Unternehmen frühzeitig vorbereiten, um rechtliche Risiken zu vermeiden und gleichzeitig ihre Reichweite zu erhöhen? In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige über das BFSG – kompakt, verständlich und praxisnah.

Wichtigste Punkte auf einen Blick

  • Inkrafttreten: Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft.
  • Ziel: Verbesserung der digitalen und physischen Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen.
  • Betroffene Bereiche: Websites, Apps, Terminals, E-Commerce, Bankdienstleistungen, Telekommunikation u.v.m.
  • Pflicht für Unternehmen: Hersteller, Händler und Dienstleister müssen barrierefreie Produkte und Services bereitstellen.
  • Ausnahmen: Gilt nicht für Kleinstunternehmen, es sei denn, sie entwickeln Produkte oder bieten digitale Dienstleistungen.
  • Strafen: Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und Untersagungsverfügungen.
  • Orientierung: Die Anforderungen orientieren sich u.a. an der EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ (EAA).

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist die nationale Umsetzung des europäischen „European Accessibility Act“ (EAA). Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Diskriminierung abzubauen und allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen.

Für wen gilt das Gesetz?

Das BFSG betrifft Unternehmen, die:

  • digitale Produkte wie Computer, Smartphones, Bankautomaten, Ticketautomaten oder E-Book-Reader vertreiben oder entwickeln,
  • digitale Dienstleistungen wie Online-Shops, Banking-Plattformen, Streaming-Dienste oder Kundenkommunikation per App anbieten.

Nicht betroffen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro – außer, sie entwickeln barrierepflichtige Produkte selbst.

Was muss barrierefrei sein?

Das BFSG definiert klare Anforderungen an die Barrierefreiheit – unter anderem für:

  • Websites und mobile Apps: barrierefreie Navigation, klare Strukturen, Vorlesbarkeit
  • Self-Service-Terminals: wie Fahrkartenautomaten oder Geldautomaten
  • Kommunikationsdienste: E-Mails, Chats, SMS
  • E-Commerce: Kaufprozesse, Produktbeschreibungen, Bezahlvorgänge
  • Bank- und Finanzdienstleistungen: Kontoeröffnungen, Geldüberweisungen, Kontoinformationen

Die technischen Standards basieren auf anerkannten Richtlinien wie WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).

Zeitplan & Übergangsfristen

Das Gesetz wurde 2021 verabschiedet und wurde ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend. Unternehmen haben bis dahin Zeit, ihre Produkte und Dienstleistungen anzupassen.

Konsequenzen bei Verstoß

Die Einhaltung wird durch Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder bis zu 100.000 €
  • Verkaufsverbote
  • Reputationsschäden

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  1. Analyse durchführen: Welche Produkte und Services sind betroffen?
  2. Barrierefreiheit prüfen: Websites, Apps, Automaten etc.
  3. Umsetzung planen: Technische, inhaltliche und gestalterische Maßnahmen identifizieren
  4. Mitarbeiter schulen: Awareness und Kompetenz im Team aufbauen
  5. Dokumentation & Monitoring: Anforderungen laufend dokumentieren und kontrollieren
  6. Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Inklusion und digitaler Teilhabe. Unternehmen sollten nicht nur aus Pflichtgefühl, sondern auch aus Überzeugung handeln: Barrierefreiheit bedeutet bessere Nutzererfahrung für alle, stärkere Kundenbindung und ein modernes Markenimage.

https://www.utesch.de/wp-content/uploads/2025/10/Blog-Barriefreiheitsstaerkungsgesetz.png 735 1920 Philipp Hügel https://www.utesch.de/wp-content/uploads/2025/03/UMP_blue_left_sRGB.png Philipp Hügel2025-07-10 12:18:332026-02-13 10:48:28Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
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