Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich UMP Utesch Media Processing GmbH, nachfolgend „UMP“

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der UMP und dem Auftraggeber – Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB der UMP. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt selbst bei Kenntnis der UMP von den AGB des Auftraggebers. Eine Ausnahme gilt dann, wenn UMP der Geltung ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Gegenstand

UMP ist als Unternehmen für Leistungen im Bereich Online-Marketings, Digitalisierung und Beratung tätig und bietet seinen Auftraggebern verschiedene Tätigkeiten in diesem Bereich an. Im Rahmen dieser Tätigkeit bietet UMP ihren Auftraggebern auch die Möglichkeit der Umstrukturierung/Neuausrichtung sowie der (Neu-) Erstellung der Internetpräsenz des Auftraggebers (sowie Hosting der Webseite) an. UMP führt die Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter aus. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den abgeschlossenen Verträgen.

Ergänzungen des Leistungsumfanges bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag zwischen UMP und dem Auftraggeber kommt mit beiderseitiger Vertragsunterzeichnung oder Bestätigung in Textform oder elektronischer Form zustande.

§ 4 Vertraulichkeit / Datenschutz

(1)

Im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung werden die Parteien wechselseitig unternehmens- und geschäftsbezogene Informationen austauschen, die vertraulicher Natur sind. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle zur Kenntnis gelangten Daten und Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, auch soweit sie nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden, es sei denn, dass diese Daten oder sonstigen Informationen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs bereits zulässigerweise bekannt geworden sind.

(2)

Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und personenbezogene Daten nur zu dem Zweck dieses Rahmenvertrages zu erheben, zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, UMP sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die UMP unbekannt sind. Der Auftraggeber hat UMP bei Vertragsabschluss (Digitale-Sichtbarkeit) darüber zu informieren, ob er bereits Werbekampagnen und Accounts bei Google selbst oder über andere Dienstleister geschaltet hat. Der Auftraggeber hat UMP umgehend die für die Kampagnen ggf. erforderlichen PIN-Codes, die er von Google erhält, auf sicherem Wege zu übermitteln. Der Auftraggeber ist zu allen Mitwirkungshandlungen verpflichtet, die zur Erfüllung der vertraglichen Leistung durch UMP erforderlich sind. UMP ist im Falle der fehlenden Mitwirkung berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung (= der fehlenden Mitwirkungshandlung) um eine angemessene Zeit hinauszuschieben. Ferner ist UMP in diesen Fällen berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der daraus folgenden Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, UMP die vertraglich vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung verringert sich um die ersparten Aufwendungen. Eine Haftung aus Verzugsgesichtspunkten scheidet in diesen Fällen aus.

§ 6 Rechte an den Arbeitsergebnissen / Freihaltung durch den Auftraggeber

(1)

UMP ist berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstigen geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers sowie die eigenen Dienstleistungen oder Teile davon als Referenz für ihre eigene Leistung und zu Werbezwecken zu nutzen; dies gilt auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages hinaus.

(2)

UMP räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung an allen auf Grundlage dieses Vertrages erbrachten Leistungen (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle Informationen, Berichte, Bilder, Grafiken, Diagramme und andere bewegliche Materialien, die aufgrund oder als Folge der im Rahmen dieses Vertrages individuell für den Auftraggeber erzeugt werden, das ausschließliche Nutzungsrecht ein. Außerdem überträgt und tritt UMP mit vollständiger Bezahlung unwiderruflich an den Auftraggeber alle Rechte, Rechtstitel und Nutzungsrechte jedweder Art an den im Rahmen dieses Vertrages entstandenen individuellen Arbeitsergebnissen ab. UMP ist nicht berechtigt irgendeinen Gebrauch von den individuellen Arbeitsergebnissen zu machen, sofern dies nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insb. § 6 Abs. 1) von UMP gestattet wird. Individuell ist ein Arbeitsergebnis, das ausschließlich und erstmals für den Auftraggeber erstellt wurde.

An sonstigen Arbeitsergebnissen räumt UMP dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

(3)

Der Auftraggeber erklärt gegenüber UMP ausdrücklich, dass seine von UMP zu bewerbende Webseite und die dort verfügbaren Inhalte, Produkte etc. nicht gegen Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, die diesbezügliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Der Auftraggeber stellt UMP von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber UMP aufgrund einer Verletzung – vorsätzlich oder fahrlässig – ihrer Rechte gemäß vorgenannter Punkte geltend machen. Diese Verpflichtung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, die aufgrund einer Rechtsverletzung bei UMP anfallen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über Dienstleistungen

Verträge über Marketingdienstleistungen laufen für mindestens ein Jahr. Für diesen Zeitraum ist das ordentliche Kündigungsrecht für beide Parteien ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt von einem vereinbarten Kündigungsausschluss jedoch unberührt. Sollte der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende nicht gekündigt werden, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Solange keine Kündigung zugeht, verlängert sich der Vertrag stets um ein Jahr. Abweichende Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten können abweichend von dieser Regelung im Vertrag vereinbart werden.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

(2) Verträge über Werkleistungen

Macht der Auftraggeber bei Werkleistungen von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S.1 BGB gebrauch, kann UMP als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, den Gegenbeweis zu führen, dass die ersparten Aufwendungen sowie der anderweitige, gegebenenfalls unterlassene, Erwerb von UMP über den pauschalen 20 % liegen.

§ 8 Mängel

Bei von UMP erbrachten Werkleistungen (bspw. Erstellung einer Webseite) beträgt die Gewährleistungsfrist (zwölf) Monate, beginnend ab Abnahme. Im Übrigen verjähren Ansprüche wegen eines Mangels – außer bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sonstigem vorsätzlichem Verhalten oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie – binnen gleicher Frist.

UMP übernimmt keine Verantwortung für Mängel, wenn der Auftraggeber nach Abnahme eigenmächtig Änderungen an der Vertragssoftware oder an dem Code der Onlinepräsenz vornimmt und/oder vornehmen lässt. Eine Mängelgewährleistung ist in diesem Falle ausgeschlossen. Eine Fehlerbehebung erfolgt in diesem Fall nur aufgrund eines gesonderten Auftrages und einer entsprechenden Vergütung der Leistung.

Ferner übernimmt die UMP keine Verantwortung für Schäden, die

  • durch Verwendung ungeeigneter Hard- und/oder Software wie z.B. nicht unterstützter Browser durch den Kunden oder Dritte, oder
  • durch die Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, oder
  • durch Rechnerausfall beim Auftraggeber, dessen Subunternehmern, freier Mitarbeiter und Zulieferer, bei Internet-Providern oder Online-Diensten, oder
  • durch Leistungsverzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder seiner Subunternehmer, freier Mitarbeiter und Zulieferer, oder
  • durch Weisungen des Auftraggebers, insbesondere durch die weisungsgemäße Einrichtung von Links auf Websites mit strafbarem Inhalt.
  • durch eigene Entwicklungsleistungen des Auftraggebers, oder durch Entwicklungsleistungen, die der Auftraggeber bei einem dritten Dienstleister in Auftrag gegeben hat,

hervorgerufen werden.

§ 9 Haftungsbeschränkung und Schadensersatz

(1)

UPM haftet nur für solche Schäden, die auf eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) aus dem Vertrag zurückzuführen sind, oder für die ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt oder aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie wesentliche Nebenpflichten, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährden kann. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2)

Für Schäden, die UPM durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haftet UPM summenmäßig unbeschränkt. Bei einem Verstoß gegen Kardinalspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt.

(3)

Der Auftraggeber ist darüber aufgeklärt, dass die Leistungen (digitale Sichtbarkeit) von UMP grundsätzlich auch von Faktoren abhängig sind, die von UMP nicht zu beeinflussen sind. Aus diesem Grunde kann weder eine Garantie für eine Verbesserung der Positionierungen/Ergebnisse erklärt, noch eine Haftung bei einer evtl. Verschlechterung der Positionierungen/Ergebnisse übernommen werden. Jeglicher Schadensersatzanspruch diesbezüglich ist ausgeschlossen.

(4)

Vertragsgegenstand ist nicht die Erstellung von Rechtstexten (AGB, Datenschutzerklärung, Impressum etc.). UMP ist einzig für die Implementierung dieser Texte auf der Webseite/Onlinepräsenz des Auftraggebers zuständig. Eine Haftung für die Verwendung fehlerhafter oder rechtswidriger Rechtstexte durch UMP wird ausgeschlossen.

§ 10 Leistungsverzögerungen

Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen UMP, den Erfüllungsanspruch des Auftraggebers zu einem späteren Zeitpunkt zu befriedigen. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers verlängert sich um die Dauer der Behinderung oder des Verzugs, sowie um eine angemessene Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen UMP mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. Kommt UMP mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen.

§ 11 Sonstige Bestimmungen, Salvatorische Klausel

Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von UMP aus diesem Vertrag nur aufrechnen, soweit seine eigenen Forderungen ebenfalls aus diesem Vertrag herrühren und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten noch sonst wie übertragen oder verpfänden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind dem Auftraggeber in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als von dem Auftraggebern genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge ist der Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die gänzliche oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Dies gilt ebenso für etwaige Regelungslücken in den Geschäftsbedingungen.

Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Hamburg. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Hamburg.

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